WEG-Verwaltung

Unsere Leistungen umfassen insbesondere die in § 27 und § 28 des Wohnungseigentumsgesetztes genannten Aufgaben des Verwalters, sowie die zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 WEG gehörenden Tätigkeiten

Allgemeine Verwaltung

  • Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung

  • Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung (1 Sitzung pro Wirtschaftsjahr)

  • Mitwirkung bei der Aufstellung und oder Änderung von Haus- u. Nutzungsordnungen für die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Einrichtungen und Anlagen

  • Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus- u. Nutzungsordnung sowie deren Durchführung. Abmahnung bei Störung und Verletzung der Haus- u. Nutzungsordnung beim verantwortlichen Eigentümer

  • Führung des erforderlichen Schriftverkehrs im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern, Dienstleistern und sonstigen Dritten.

  • Überwachung u. ggf. Optimierung der Verträge der Eigentümergemeinschaft wie z.B. Versicherungen, Wartungs- u. Prüfverträge, Energielieferverträge, etc

Kaufmännische Verwaltung

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplans

  • Aufstellen einer Jahresabrechnung einschließlich Vermögensbericht und Bescheinigung nach §35a EStG

  • Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufm. Grundsätzen geführten Buchhaltung

  • Führen der Giro- u. Anlagekonten der Eigentümergemeinschaft

  • Kaufmännische Rechnungsprüfung

  • Abrechnung etwa vorhandener Hauskassen (Hausmeister, Münzautomaten, etc.)

  • Berechnung, Anforderung und Inkasso des Hausgeldes auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans. Abbuchung der monatlichen Hausgeldzahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren

  • Sonderumlagen: Feststellung und Berechnung der Gesamt- u. Einzelumlagen, Mitteilung an die Eigentümer, Inkasso und Verbuchen der Beträge

  • Rechnungslegung gegenüber dem bestellen Verwaltungsbeirat durch Prüfung der verbuchten Belege und des Abrechnungsentwurfs

  • Anforderung und Inkasso der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Fehlbeträge und Auszahlung der sich ergebenden Guthaben

Technische Verwaltung

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums durch Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen

  • Information der Eigentümergemeinschaft über notwendige Instandhaltungs- u. Modernisierungsmaßnahmen

  • Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungsmaßnahmen

  • Vergabe, Überwachung und Abnahme notwendiger Instandsetzungs- u. Instandhaltungsarbeiten

  • Überwachung der Gewährleistungsfristen und Geltendmachung von Ansprüchen, soweit erforderlich

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Störungen an technischen Anlagen und Schadensfällen durch Rohrbruch, Sturmschäden, Brand oder Hochwasser

  • Veranlassung und Überwachung von Wartungsarbeiten der technischen Anlagen und Sicherheitseinrichtungen durch den beauftragen Wartungsvertragspartner oder einer sachkundigen Person