WEG-Verwaltung
Unsere Leistungen umfassen insbesondere die in § 27 und § 28 des Wohnungseigentumsgesetztes genannten Aufgaben des Verwalters, sowie die zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 WEG gehörenden Tätigkeiten
Allgemeine Verwaltung
Allgemeine Verwaltung
Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung
Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung (1 Sitzung pro Wirtschaftsjahr)
Mitwirkung bei der Aufstellung und oder Änderung von Haus- u. Nutzungsordnungen für die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Einrichtungen und Anlagen
Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus- u. Nutzungsordnung sowie deren Durchführung. Abmahnung bei Störung und Verletzung der Haus- u. Nutzungsordnung beim verantwortlichen Eigentümer
Führung des erforderlichen Schriftverkehrs im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern, Dienstleistern und sonstigen Dritten.
Überwachung u. ggf. Optimierung der Verträge der Eigentümergemeinschaft wie z.B. Versicherungen, Wartungs- u. Prüfverträge, Energielieferverträge, etc
Kaufmännische Verwaltung
Aufstellen eines Wirtschaftsplans
Aufstellen einer Jahresabrechnung einschließlich Vermögensbericht und Bescheinigung nach §35a EStG
Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufm. Grundsätzen geführten Buchhaltung
Führen der Giro- u. Anlagekonten der Eigentümergemeinschaft
Kaufmännische Rechnungsprüfung
Abrechnung etwa vorhandener Hauskassen (Hausmeister, Münzautomaten, etc.)
Berechnung, Anforderung und Inkasso des Hausgeldes auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans. Abbuchung der monatlichen Hausgeldzahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren
Sonderumlagen: Feststellung und Berechnung der Gesamt- u. Einzelumlagen, Mitteilung an die Eigentümer, Inkasso und Verbuchen der Beträge
Rechnungslegung gegenüber dem bestellen Verwaltungsbeirat durch Prüfung der verbuchten Belege und des Abrechnungsentwurfs
Anforderung und Inkasso der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Fehlbeträge und Auszahlung der sich ergebenden Guthaben
Technische Verwaltung
Überwachung des baulichen und technischen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums durch Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen
Information der Eigentümergemeinschaft über notwendige Instandhaltungs- u. Modernisierungsmaßnahmen
Einholung von Kostenvoranschlägen für Instandhaltungsmaßnahmen
Vergabe, Überwachung und Abnahme notwendiger Instandsetzungs- u. Instandhaltungsarbeiten
Überwachung der Gewährleistungsfristen und Geltendmachung von Ansprüchen, soweit erforderlich
Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Störungen an technischen Anlagen und Schadensfällen durch Rohrbruch, Sturmschäden, Brand oder Hochwasser
Veranlassung und Überwachung von Wartungsarbeiten der technischen Anlagen und Sicherheitseinrichtungen durch den beauftragen Wartungsvertragspartner oder einer sachkundigen Person